Berufseinführung der Vikare

 

Das Ziel der Berufseinführung der Vikare ist die menschliche und spirituelle Entfaltung sowie die Förderung der pastoralen Fähigkeiten. Sie dient der „Einübung in die priesterlichen Grunddienste sowie der Befähigung zu einem persönlich verantworteten und geistlich vollzogenen, selbständigen Dienst.“ (Rahmenordnung für die Priesterausbildung, 140)

 

Während der Berufseinführung der Vikare soll vor allem die Kompetenz gestärkt werden, im Miteinander der verschiedenen pastoralen Dienste und auf dem Hintergrund gesellschaftlicher und kirchlicher Herausforderungen pastorale Prozesse fruchtbar zu gestalten. In dieser Zeit soll die im ersten Ausbildungsabschnitt (Studium und Priesterseminar) erworbenen Grundlagen vertieft werden und die praktischen Erfahrungen an den Vikarsstellen reflektiert werden. Dies geschieht in Kursen, die sowohl innerhalb des Weihejahrgangs als auch zusammen mit den Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten und Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten stattfinden. Dabei werden Grundfragen des priesterlichen Dienstes, theologische Fragen, sowie die Grundlagen der Pfarrverwaltung und Gemeindeleitung behandelt. In regionalen Supervisionsgruppen sollen berufsübergreifend persönliche Fragen und Probleme zur Sprache kommen. Es werden Exerzitien angeboten, wobei darauf geachtet wird, dass die Vikare sich selbst um die entsprechenden geistlichen Intensivzeiten kümmern. Weiterhin wird die Bildung von Vikarsgruppen angeregt.

 

Die Berufseinführung endet mit dem Pfarrexamen, in der Regel im fünften Dienstjahr, durch das der Eignungsnachweis zur Übernahme des Pfarramtes erbracht wird.

Struktur der Berufseinführung

 

 

Ansprechpersonen

  

Thomas Stahlberger

Beauftragter für die Berufseinführung der Vikare (für das erste Jahr der Vikarszeit)

Dr. Christoph Wandler

Beauftragter für die Berufseinführung der Vikare und das Pfarrexamen